Was tun mit geschnittenem Pflanzenmaterial?
Geschnittenes Pflanzenmaterial, das auf dem Boden liegen bleibt, bedeckt diesen und hemmt den Luft- und Feuchtigkeitsaustausch zwischen Boden und Luft und damit auch den Abbauprozess des Pflanzenmaterials durch Bodenmikroorganismen. Je dicker und je dichter diese Schicht ist, die auf dem Boden aufliegt, desto mehr sind die Austausch- und Abbauprozesse gehemmt. Da viele Alpenpflanzen Lichtkeimer sind, können sie durch eine dichte Auflage nicht keimen oder durchwachsen.
Je weniger Pflanzenmaterial auf der Fläche verbleibt und je lockerer es aufliegt, desto schneller können die Futterpflanzen auf der regulierten Fläche aufkommen und sich entwickeln. Geschnittenes Pflanzenmaterial ist nicht zerkleinert und bildet im Vergleich zu gemulchtem Pflanzenmaterial eher lockere Auflagen, die grundsätzlich leichter zusammenzunehmen sind. Bei Mulchschichten sind die Pflanzenteile zerkleinert und sitzen generell kompakter zusam-men. Wenn also das regulierte Pflanzenmaterial den Boden nur dünn bedeckt und eher locker aufliegt, kann es liegen gelassen werden. Ansonsten wird eine Entfernung (z. B. mit Rechen / Mistgabel oder Bläser und Depot / Kompostierung an geeigneter Stelle) empfohlen.
Flächendeckende und kompakte Schichten aus reguliertem Pflanzenmaterial von über 10 cm Mächtigkeit sind auf jeden Fall zu vermeiden. Bei einer korrekt durchgeführten Flächenauswahl nach den in Abschnitt "Vorhandenes Futterpotential" genannten Kriterien sollten diese ohnehin nicht entstehen.
Es sei nochmals erwähnt, dass ein Abräumen von reguliertem Pflanzenmaterial auf solchen Flächen, auf denen vor der Regulierung schon keine wertvollen Futterpflanzen mehr vorhanden waren, ein Wiederaufkommen von Futterpflanzen nicht unterstützen kann. Die Bodenbedingungen sind auf solchen Standorten zu sauer. Auch mit einer Einsaat können sich wertvolle Futterpflanzen bei den sauren Bodenbedingungen nicht oder nur unzureichend entwickeln (Beurteilung des Standortes für den Regulierungserfolg).