Beurteilung des Standortes für den Regulierungserfolg
Die meisten wertvollen Futterpflanzen (z. B. Kleearten) wachsen bei einem Boden pH-Wert zwischen 5.5 und 6.7 am besten. Bei einem pH-Wert unter 5.5 nimmt ihr Anteil schrittweise ab. So liegt der pH-Wert in einer «milden Borstgrasweide» in der Regel über 5.0 und es finden sich dort noch wertvolle Futterpflanzen wie z. B. Kleearten, Löwenzahn usw. «Strenge Borstgrasweiden» haben hingegen meist einem pH-Wert von unter 5.0, sie weisen kaum noch wertvolle Futterpflanzen auf und werden deshalb auch vom Vieh kaum genutzt. Unternutzte Borstgrasweiden sind häufig Ausgangspunkt von einsetzender Verbuschung mit Zwergsträuchern. Die Verbuschung beginnt oft mit Zwergsträuchern der Heidelbeer-Arten und nimmt ihren Verlauf auf eher feuchten Standorten mit Alpenrosen oder auf eher sonnigen Standorten mit Zwergwacholder.
Die Häufigkeit von wertvollen Futterpflanzen auf verbuschenden Flächen zeigt an, ob die Bodenbedingungen für wertvolle Futterpflanzen überhaupt noch passend sind, damit sich diese nach der Regulierung auch wieder verstärkt auf der Fläche ausbreiten können.
Auf stark verbuschten Flächen liegt der Boden pH-Wert aufgrund der vielen und häufig schlecht abbaubaren Streu der Zwergsträucher noch deutlich tiefer als 5.0 und es wachsen dort entsprechend keine wertvollen Futterpflanzen mehr. Selbst mit einer Einsaat können sich wertvolle Futterpflanzen bei diesen sauren Bodenbedingungen (pH<5.0) nicht oder nur unzureichend entwickeln. Auf solchen Flächen wachsen nach einer Regulierung nur wieder die Zwergsträucher.
Um den Boden pH-Wert wieder auf ein Niveau abzuheben, welches ein Wachstum von wertvollen Futterpflanzen zulässt und gar unterstützt, müssten grosse Mengen Kalk ausgebracht werden. Der Nutzen einer Kalkung steht in der Regel nicht im Verhältnis zum Aufwand und ist auf Alpweiden ohne Bewilligung nicht möglich. Auch das Ausbringen von Mist kann den Boden pH-Wert auf solchen Standorten nicht auf das gewünschte Niveau anheben.
Das Vorhandensein und die Häufigkeit wertvoller Futterpflanzen auf möglichen Regulierungsflächen können also als Indikatoren dafür herangezogen werden, ob eine Regulierung auf einer bestimmten Fläche erfolgreich und auch nachhaltig sein kann oder nicht.
Falls Naturschutzflächen für eine mögliche Regulierung in Betracht kommen, muss die Natur-schutzfachstelle des jeweiligen Kantons kontaktiert werden. Falls mögliche Regulierungsflächen stärkeren Gehölzaufwuchs aufweisen oder teilweise gar bestockt sind, muss zudem der zuständige Förster kontaktiert werden. Zudem empfiehlt es sich, mit dem jeweiligen Wildhüter Kontakt aufzunehmen um die geplante Regulierungsfläche mit möglichen Lebensräumen von Wildtieren abzugleichen und allenfalls Alternativlösungen zu finden.
Nach Berücksichtigung aller genannten Aspekte kann die Auswahl der konkreten Regulierungsflächen getroffen und im Folgenden mit der Planung der Regulierung begonnen werden.