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Chemische Regulierung

Kalkung beim Wurmfarn

Durch eine Kalkung verändern sich die Bodenbedingungen und der Boden-pH-Wert steigt an. So verändern sich natürlicher Weise die Konkurrenzbedingungen innerhalb des Pflanzenbestandes. Vor allem der Wurmfarn meidet kalkhaltige Böden und wird durch eine Kalkung eher geschwächt. Eine Kalkzufuhr muss aber zwingend mit anderen Regulierungsmassnahmen wie z.B. regelmässiger Pflegeschnitt und ausreichende und frühzeitige Beweidung kombiniert werden, da sie alleine keine ausreichenden Erfolge herbeiführen kann. Für das Ausbringen von Kalk auf Alpweiden ist gemäss Art. 30 der Direktzahlungsverordnung (DZV) eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle nötig.

Herbizide

Der Einsatz von Herbiziden beim Adler- oder Wurmfarn darf nur in Kombination mit Bewirtschaftungsanpassungen erfolgen. Der Herbizideinsatz soll einmalig erfolgen und in den folgenden Jahren durch mechanische Regulierungsmassnahmen ersetzt werden. Werden Herbizide eingesetzt, gelten für Einzelstockbehandlungen und auf Biodiversitätsflächen (BFF) immer die aktuellen Bestimmungen des BLV (www.psm.admin.ch/de/produkte). Eine Flächenbehandlung mit Herbizid ist gemäss DZV nur mit individueller Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstellen und im Rahmen eines Sanierungsplans erlaubt.

Die Inhalte werden bei neuen Erkenntnissen laufend aktualisiert.

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