Massnahmen zur Regulierung
Strategie
Im Umgang mit der Binse ist es wichtig, neben den potentiellen Regulierungsmöglichkeiten auch den Einfluss des Standortes und der Bewirtschaftung auf das Vorhandensein und die Ausbreitung zu kennen. Für jede Alp empfiehlt es sich daher, eine individuelle und langfristige Strategie zu entwickeln, um potentielle Bewirtschaftungsanpassungen, Regulierungsmassnahmen und Regulierungsflächen aufeinander abzustimmen.
Standortverbesserungen
Typische Binsenweiden sind oft entwässert. Regulierungsmassnahmen gegen die Binsen machen nur Sinn, wenn auch bestehende Entwässerungsgräben und Drainageleitungen unterhalten werden. Wenn dieser Aufwand nicht geleistet werden kann, kann es sinnvoller sein, die Fläche zu extensivieren und z.B. als Streuefläche zu nutzen. Bei schweren, sehr kleinporigen Böden sind Drainagen zwecklos, da das Wasser im Boden zurückgehalten wird und nicht in die Drainagerohre fliesst.
Für den Bau oder die Erneuerung von Entwässerungsgräben oder Drainageleitungen ist ge-mäss Raumplanungsverordnung Art. 1 bei der Gemeinde eine Baubewilligung einzuholen. Massnahmen in geschützten Moorflächen sind gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz Art. 23 nur zulässig, soweit sie der Erhaltung der für die Moorlandschaften typischen Eigenheiten nicht widersprechen.