Chemische Regulierung
Bei der chemischen Regulierung ist die Wahl des passenden Herbizids wie auch der korrekte Anwendungszeitpunkt (Entwicklungsstadium der Pflanze) und die Witterung zum Anwendungszeitpunkt entscheidend für den Erfolg. Da ein Germeraufkommen hauptsächlich aufgrund von Unternutzung, zu später Nutzung und / oder unregelmässiger Nutzung auftritt, ist eine rein chemische Regulierung ohne Bewirtschaftungsanpassungen nicht empfehlenswert. Um das Problem der Germerausbreitung an der Wurzel anzupacken, ist eine chemische Regulierung nur in Kombination mit Bewirtschaftungsanpassungen zu empfehlen. Bewilligte Herbizide für Einzelstockbehandlungen sind dem Pflanzenschutmittelzverzeichnis "Schaderreger: Weisser Germer" des BLV zu entnehmen. Auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) gelten weitere Einschränkungen für den Herbizideinsatz, die den aktuellen Bestimmungen des BLV (www.psm.admin.ch/de/produkte) entnommen werden können. Eine Flächenbehandlung mit Herbizid ist gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) nur mit individueller Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstellen und im Rahmen eines Sanierungsplans erlaubt.
Die Inhalte werden bei neuen Erkenntnissen laufend aktualisiert.